Allgemeine Geschäftsbedingungen

 §1 Geltungsbereich

 Für die begründeten Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Unternehmens BS Camperwerk und seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.

Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen werden zurückgewiesen.

Diese AGB gelten gegenüber jedem Kunden von BS Camperwerk Kunden können sowohl

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Diese AGB haben gegenüber Unternehmern auch für alle zukünftigen Geschäfte im Rahmen der Geschäftsbeziehung Gültigkeit, auch wenn diese nicht für jede Leistung nochmals ausdrücklich miteinbezogen worden sind

§2 Versandkosten, Zahlungsmethoden

Bei Produktionsartikeln hat der Auftraggeber bei Unterzeichnung des Auftrages eine Anzahlung in Höhe von 500,00 EUR.

Der Auftraggeber hat eine Materialabschlagszahlung in Höhe von 60-80 Prozent des Auftrags zu leisten. Nach dem Eingang der Abschlagszahlung vereinbaren die Parteien einen Termin zum Einbau des Materials. Nach der Beendigung der Arbeiten durch den Auftragnehmer wird das Fahrzeug an den Auftraggeber gemäß Übergabeprotokoll ausgeliefert, der vor der Übergabe des Fahrzeuges den Restbetrag zu bezahlen hat. Bis zur vollständigen Zahlung behält sich der Auftragnehmer sein Zurückbehaltungsrecht vor.

§3 Lieferung und Verzug

Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die zeitliche Durchführung des Auftrags maßgeblich durch die Lieferanten des bestellten Materials abhängig ist und er keinerlei Haftung für eine, verglichen zum gewöhnlichen Verlauf, verspätete Lieferung des Materials übernimmt. Die im Auftrag eventuell angegebenen Fertigstellungstermine stehen unter diesem Vorbehalt.

Das Fahrzeug hat bei der Übergabe an den Auftragnehmer leer zu sein. Für den Verlust bzw. defekte Gegenstände die zur Fertigstellung des Auftrags heraus genommen werden müssen wird keine Haftung übernommen.

Produktionsartikel, die extra bestellt und produziert werden, sind vom Umtausch und Rücktritt ausgeschlossen.

§4 Eigentumsvorbehalt

Das Fahrzeug des Kunden, welches sich zu Umbaumaßnahmen in der Werkstatt von BS Camperwerk befindet, wird erst herausgegeben, wenn der Kunde die Forderungen beglichen hat oder eine besondere Absprache mit dem Kunden getroffen wurde.

Gegenüber Verbrauchern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von BS Camperwerk.

Die Geltendmachung von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten ist nur bei von BS Camperwerk anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Der Verbraucher ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung durch BS Camperwerk,

Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte abzutreten. BS Camperwerk ist berechtigt, sämtliche Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne Einwilligung des Kunden abzutreten.

Gegenüber Unternehmern bleibt der Lieferungsgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher BS Camperwerk gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche in deren Eigentum.

 §5 Widerrufsrecht

Der Kunde, der Verbraucher ist, wird bei Übersendung des verbindlichen Kaufangebots ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hingewiesen. Er wird über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen einer separaten Belehrung informiert.

Bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher die vollständigen Kosten des Rücktransports.

Der Auftraggeber hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dieses gilt nicht für bestellte Sonderanfertigungen. Hier werden dann Stornierungskosten bzw. Rückgabekosten der entsprechenden Lieferanten sowie unser Aufwand in Rechnung gestellt.

§6 Gewährleistungsrechte

Bei Kaufverträgen mit BS Camperwerk richten sich die Gewährleistungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts, §§ 433 ff. BGB, und für den Verbrauchsgüterkauf nach §§ 474 ff. BGB, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. Bring-In bedeutet das Sie uns das Fahrzeug im Fall eines Mangels zur Behebung bringen ohne Kosten Übernahme unsererseits.

Als Unternehmer sind Sie als Kunde verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und BS Camperwerk offensichtliche Mängel binnen 3 Tagen ab Empfang der Ware anzuzeigen. Zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung einer detaillierten Mängelbeschreibung per Post oder per Fax. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Bei begründeten und ordnungsgemäß gerügten Mängeln muss der Kunde BS Camperwerk eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Solange BS Camperwerk den Verpflichtungen zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache, nachkommt, kann der Kunde keine Sekundärrechte geltend machen. Diese Rechte bestehen erst, wenn die Nacherfüllung dreimal fehlgeschlagen ist.

Sofern der Kunde Unternehmer ist, beträgt die kaufrechtliche Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist.

Unternehmer haben bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit keine Mängelansprüche.

Im Falle von Werkleistungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 631 ff. BGB, es sei denn, vorliegend ist etwas anderes vereinbart.

BS Camperwerk übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Werkleistungen, den auf Grundlage des Angebotes vereinbarten Anforderungen entsprechen. Die Verjährungsfrist beträgt für die Ansprüche nach § 634 Nr. 1, 3 und 4 BGB abweichend von §§ 634a I Nr. 3 BGB ein Jahr ab Abnahme, sofern der Kunde Unternehmer ist. Für Verbraucher gilt die gesetzlich bestimmte Frist.

§ 7 Nachträgliche Veränderungen

Bei nachträglichen Veränderungen an der Elektrik sowie Holzmöbel durch Dritte erlischt die
Gewährleistung und Garantieansprüche entfallen

§8 Schlussbestimmungen

Sollte eine oder sollten mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der
übrigen hierdurch nicht berührt. An
die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung
eine solche, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck in rechtlich zulässiger Weise am
nächsten kommt. Im Übrigen gilt die einschlägige gesetzliche Bestimmung.

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